Dr. Flex ist bestrebt, allen Menschen einen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Gesundheitsdienstleistungen zu ermöglichen – unabhängig von körperlichen oder technischen Einschränkungen. Die digitale Terminvergabe und die Informationen auf unserer Plattform sollen für alle einfach, verständlich und zugänglich sein.
Unsere digitalen Dienste – insbesondere das Booking Widget zur Online-Terminbuchung sowie unsere zentrale Portal-Webseite www.dr-flex.de – erfüllen die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) in Verbindung mit der Richtlinie (EU) 2019/882 (European Accessibility Act). Dabei orientieren wir uns an den technischen Standards der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und den WCAG 2.1 AA-Kriterien.
Da die meisten Nutzerinnen und Nutzer direkt über das Booking Widget auf Arztpraxen zugreifen, haben wir besonderes Augenmerk auf dessen barrierefreie Gestaltung gelegt. Folgende Maßnahmen gewährleisten einen barrierefreien Zugang:
Das Booking Widget ist ein eigenständiges technisches Modul, das unabhängig von der Webseite der Praxis betrieben wird und in sich barrierefrei umgesetzt ist.
Viele Praxen fragen sich, ob sie durch die Nutzung von Dr. Flex zur barrierefreien Gestaltung ihrer gesamten Webseite verpflichtet sind. Dazu möchten wir folgende rechtliche Einordnung geben:
Fazit: Die Nutzung von Dr. Flex verpflichtet nicht automatisch zur barrierefreien Gestaltung Ihrer gesamten Praxiswebseite. Unser Widget ist vollständig konform mit dem BFSG.
Hier ist ein rechtskonformer, professioneller Textvorschlag für eure neue Barrierefreiheits-Infoseite, die ihr im Footer von dr-flex.de verlinken könnt. Der Text berücksichtigt insbesondere die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und hebt die Barrierefreiheit eurer zentralen Anwendungen – vor allem des Dr. Flex Booking Widgets – deutlich hervor.
Auch die zentrale Portal-Webseite www.dr-flex.de wurde entsprechend den gesetzlichen Anforderungen barrierefrei gestaltet.
Barrierefreiheit in der Digitalisierung bedeutet, dass Websites und Anwendungen so gestaltet sind, dass sie von allen Menschen genutzt werden können – unabhängig von Einschränkungen wie z. B. Sehbehinderungen, motorischen Einschränkungen oder altersbedingten Einschränkungen.
Nein, nicht automatisch. Nur wenn Ihre Praxis mehr als 10 Mitarbeitende beschäftigt und mehr als 2 Mio. € Jahresumsatz hat, fällt sie unter die Pflicht zur barrierefreien Umsetzung nach dem BFSG. In allen anderen Fällen – z. B. als Kleinstunternehmen – besteht keine gesetzliche Verpflichtung.
Nein. Das von uns bereitgestellte Booking Widget ist ein eigenständiges, barrierefreies Modul. Die Nutzung verpflichtet nicht zur barrierefreien Gestaltung Ihrer gesamten Webseite – es sei denn, Ihre Praxis überschreitet die gesetzlich definierten Schwellenwerte.
Ja. Unser Widget erfüllt alle Anforderungen nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und den einschlägigen technischen Standards (WCAG 2.1 AA, BITV 2.0). Es kann vollständig per Tastatur bedient werden, ist screenreader-fähig und bietet eine intuitive Benutzeroberfläche ohne Zugangshürden.
Nur dann, wenn Ihre Praxis die Schwellenwerte übersteigt. In diesem Fall empfehlen wir, mit Ihrer Agentur eine barrierefreie Gestaltung Ihrer Webseite umzusetzen. Für Fragen zur Einbindung des Widgets stehen wir jederzeit gern zur Verfügung.
Für Fragen zur Barrierefreiheit oder zur Einbindung des Dr. Flex Widgets kontaktieren Sie uns gern unter:
Stand der Erklärung
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde zuletzt aktualisiert am 26. Juni 2025 und entspricht dem aktuellen Umsetzungsstand nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz.
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