Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass Online-Angebote so gestaltet sind, dass sie von allen Menschen genutzt werden können – unabhängig davon, ob jemand Einschränkungen beim Sehen, Hören, in der Motorik oder der kognitiven Verarbeitung hat.
Dazu gehören unter anderem:
Diese Punkte sind nur einige Beispiele. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet insbesondere Anbieter digitaler Dienstleistungen – etwa Online-Terminbuchung oder interaktive Kontaktformulare – dazu, solche Anforderungen umzusetzen.
Wichtig: Das Gesetz bezieht sich auf digitale Dienste – also auch auf die Online-Terminvergabe. Hier kommt das Dr. Flex Booking Widget ins Spiel. Dieses wird unabhängig von Ihrer Praxiswebseite bereitgestellt und erfüllt bereits die zentralen Anforderungen an Barrierefreiheit.
Anders verhält es sich mit Ihrer gesamten Praxiswebseite. Deren barrierefreie Gestaltung liegt in Ihrer Verantwortung – etwa, was Navigation, Farbkontraste oder Textalternativen für Bilder betrifft.
Mit Dr. Flex ist Ihre Online-Terminvergabe auf der sicheren Seite. Für den Rest der Webseite lohnt sich ein kritischer Blick – und gegebenenfalls die Beratung durch eine Agentur mit Erfahrung im Bereich Barrierefreiheit.
Nicht ganz, aber fast – nicht jede Praxis muss sofort aktiv werden. Ausgenommen sind sogenannte Kleinstunternehmen mit:
Auch reine Informationsseiten, die lediglich Öffnungszeiten und Leistungen anzeigen, ohne interaktive Angebote, könnten ausgenommen sein.
Doch sobald eine Praxiswebsite eine oder mehrere dieser Leistungen anbietet, ist sie betroffen:
In diesen Fällen ist eine barrierefreie Gestaltung Pflicht – ab dem 28. Juni 2025.
Nach den Vorgaben der BFSGV (Verordnung zur Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes) müssen Dienstleister:innen ihre Websites und Apps gemäß der vier Grundprinzipien der Barrierefreiheit gestalten:
Inhalte müssen über verschiedene Sinneskanäle erfassbar sein – z. B. per Screenreader oder mit Untertiteln.
Die Website darf nicht nur per Maus, sondern auch komplett mit der Tastatur nutzbar sein.
Strukturiert, klar formuliert, logisch aufgebaut – damit sich niemand „verläuft“.
Inhalte müssen mit verschiedenen Endgeräten und Hilfsmitteln zuverlässig funktionieren.
Zusätzlich verpflichtend: eine Barrierefreiheitserklärung im Footer, die offenlegt, welche Standards erfüllt werden – und wo noch nachgebessert werden muss. Diese muss in einfacher Sprache formuliert und ebenfalls barrierefrei erreichbar sein.
Ab Juni 2025 müssen viele Praxen handeln. Doch wer schon heute auf digitale Lösungen setzt, die Barrierefreiheit mitdenken, hat einen klaren Vorteil.
Mit dem Dr. Flex Booking Widget erfüllen Sie bereits jetzt zentrale Anforderungen des BFSG – bitte beachten Sie jedoch, dass die übrige Barrierefreiheit Ihrer Praxiswebseite in Ihrem Verantwortungsbereich liegt.
Falls Sie noch Unterstützung bei der Umsetzung der Barrierefreiheit für Ihre Praxis-Webseite benötigen, wenden Sie sich gerne an unseren Partner ieQ-Health?
📞 +49 (0)251 / 606560 - 1715
📧 service@ieq-health.de
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